ASIC setzt Frist zum 30. Juni für Unternehmen digitaler Vermögenswerte, um Lizenzen zu sichern

Laut ASIC müssen Unternehmen für digitale Vermögenswerte ermitteln, ob sie eine Lizenz für Finanzdienstleistungen benötigen, und bis zum 30. Juni 2026 entsprechende Anträge einreichen. Die Frist markiert das Ende einer vorübergehenden „No-Action“-Stellung, die zuvor es Unternehmen ermöglichte, regulatorische Leitlinien zu bewerten, ohne dass unmittelbar durchgesetzt wurde.

Unternehmen, die nach Ablauf der Frist ohne die erforderliche Genehmigung weiterarbeiten, riskieren einen Verstoß gegen Gesetze zu Finanzdienstleistungen. Zu den Strafen zählen Geldbußen von bis zu 10% des jährlichen Umsatzes. Die Lizenzanforderung ist Teil einer umfassenderen Reform des Digital-Assets-Framework-Act, die für April 2027 vorgesehen ist.

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