Brasilien stuft Krypto-VASPs gemäß Resolution 580/2026 als Typ 3 neu ein.

Die Zentralbank Brasiliens hat am Mittwoch die Resolution 580/2026 erlassen, mit der Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASPs) und von VASPs geführte Konglomerate als Typ-3-Institute eingestuft werden, eine Kategorie, die zuvor Wertpapierbrokern, Wertpapiervertriebsgesellschaften und Devisenbrokern vorbehalten war. Die Resolution ändert die Resolutionen 436/2024 und 201/2022, wodurch Kryptounternehmen denselben aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegen – einschließlich Risikomanagementregeln, Kapitalanforderungen und Informationsoffenlegungspolitiken –, die für traditionelle Broker gelten, wobei die Compliance-Verpflichtungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Zentralbank erklärte, die Neuklassifizierung spiegele funktionale Ähnlichkeiten zwischen VASPs und Broker-Geschäftsmodellen wider und entspreche internationalen Empfehlungen nach dem Prinzip „gleiche Aktivität, gleiches Risiko, gleiche Regulierung", um ein sicheres und verhältnismäßiges Regulierungsumfeld für Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten in Brasilien zu schaffen.

Zentralbank erlässt Resolution 580/2026 zur Einstufung von VASPs als Typ-3-Institute

Mit der Resolution 580/2026 werden VASPs ab dem 1. Januar 2027 in die Typ-3-Klassifizierung eingeordnet, wobei eine Reihe aufsichtsrechtlicher Anforderungen für diese Institute gilt. Laut einer Erklärung der Zentralbank bringt die Typ-3-Klassifizierung „die regulatorische Behandlung dieser Unternehmen näher an die für Broker und Wertpapiervertriebsgesellschaften geltende heran, was funktionale Ähnlichkeiten zwischen ihren Geschäftsmodellen widerspiegelt." Die Resolution schreibt vor, dass VASPs die gleichen Risikomanagementregeln, Kapitalanforderungen und Informationsoffenlegungspolitiken einhalten müssen, die für Wertpapierbroker gelten.

VASPs müssen bis zum 30. Juni 2028 in Segment 4 eintreten

Die Resolution verlangt, dass VASPs unabhängig von ihrer Größe bis zum 30. Juni 2028 in Segment 4 eintreten. Segment 4 fasst Institute zusammen, deren Größe weniger als 0,1 % des brasilianischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) beträgt. Die Resolution verhindert, dass VASPs Leistungen des Segments 5 erhalten, die ein vereinfachtes Compliance-Regime für Institutionen mit niedrigem Risikoprofil umfassen. Die Zentralbank bestätigte, dass VASPs mit zunehmender Überwachung den Zugang zu diesen Niedrigrisiko-Vorteilen verlieren werden.

Branchenvertreter erwarten Konsolidierung unter den neuen Regeln

Valor Económico berichtete, dass die Maßnahme bei Führungskräften der Kryptobranche nicht gut aufgenommen wurde, die eine stärkere Konsolidierung im Ökosystem erwarten. Ein nicht genannter Führungskraft kommentierte: „Es scheint im Sinne von 'gleiches Risiko, gleiche Regulierung' nicht viel Sinn zu ergeben. Positiv ist, dass es erst 2027 in Kraft tritt, sodass wir Zeit haben, uns anzupassen." Die Aussage der Führungskraft deutet auf Branchenbedenken hinsichtlich der Compliance-Kosten und der regulatorischen Belastung durch die Typ-3-Einstufung hin.

FAQ

Was hat die brasilianische Zentralbank am Mittwoch in Bezug auf VASPs unternommen? Die brasilianische Zentralbank erließ am Mittwoch die Resolution 580/2026, mit der VASPs und von VASPs geführte Konglomerate als Typ-3-Institute eingestuft werden, die ab dem 1. Januar 2027 denselben aufsichtsrechtlichen Anforderungen wie Wertpapierbroker unterliegen.

Warum hat die Zentralbank VASPs als Typ-3-Institute eingestuft? Die Zentralbank erklärte, die Neuklassifizierung spiegele funktionale Ähnlichkeiten zwischen VASPs und Broker-Geschäftsmodellen wider und entspreche internationalen Empfehlungen nach dem Prinzip „gleiche Aktivität, gleiches Risiko, gleiche Regulierung".

Bis wann müssen VASPs gemäß der neuen Resolution in Segment 4 eintreten? VASPs müssen unabhängig von ihrer Größe bis zum 30. Juni 2028 in Segment 4 eintreten und erhalten keine Leistungen des Segments 5 mehr, die ein vereinfachtes Compliance-Regime für Institutionen mit niedrigem Risikoprofil umfassen.

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