Laut iGB hat Curacaos Glücksspielbehörde (CGA) am 25. Juni formell Richtlinien zur Kryptowährungspolitik für B2C-Online-Glücksspielbetreiber herausgegeben und verlangt von allen Unternehmen, die Kryptotransaktionen abwickeln, die Einhaltung globaler Rahmenwerke zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Die gestaffelte Umsetzungsfrist erstreckt sich bis Mitte 2027.
Lizenzierte Betreiber dürfen Kryptowährungen nur zum Glücksspiel akzeptieren – nicht als Börsen, Verwahrer oder Anbieter virtueller Vermögenswerte fungieren. Sie müssen Blockchain-Analysefunktionen für Wallet-Risikobewertung und Transaktionsüberwachung einsetzen, FIAT-gestützte Stablecoins priorisieren und gleichzeitig Privacy Coins und Meme Coins bewerten oder ausschließen sowie eine strikte Wallet-Trennung zwischen Spieler-, Betriebs- und Treasury-Konten aufrechterhalten. Gelder, die mit Mixern, Tumblern oder sanktionierten Adressen verbunden sind, sind verboten. Betreiber müssen innerhalb von drei Monaten konforme Krypto-Richtlinien einreichen, innerhalb von sechs Monaten Risikobewertungen und Mitarbeiterschulungen abschließen und bis Juni 2027 die vollständige Einhaltung erreichen.