ESMA warnt: Prognosemarkt-Plattformen unterliegen der MiFID II-Aufsicht

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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gab am 3. Juli eine Erklärung heraus, in der sie warnte, dass bestimmte Verträge, die auf Prognosemarktplattformen angeboten werden, unter die Aufsicht von MiFID II fallen könnten, da sie Binäroptionen ähneln. Die regulatorische Leitlinie richtet sich an Plattformen wie Polymarket und Kalshi und erklärt, dass Ereigniskontrakte, die bestimmte Kriterien für Finanzinstrumente erfüllen, den nationalen Marktschutzregeln unterliegen, die von den zuständigen nationalen Behörden in den jeweiligen Rechtsordnungen festgelegt wurden. Die Erklärung der ESMA stellt klar, wie bestehende EU-Finanzvorschriften auf neuartige Prognosemarktprodukte angewendet werden, und verlangt von Unternehmen, auch für den Vertrieb an Nicht-Kleinanleger eine entsprechende Zulassung einzuholen.

ESMA stuft Ereigniskontrakte als Finanzinstrumente gemäß MiFID II ein

Die ESMA erklärte, dass „nur Ereigniskontrakte mit einer Ereignisfrage, die sich auf einen Basiswert gemäß Abschnitt C (4) bis (10) von Anhang I der MiFID II bezieht, als Finanzinstrumente eingestuft werden“. Dazu gehören Optionen, Futures, Swaps und derivative Verträge, die sich auf verschiedene Themen beziehen. Die Regulierungsbehörde erklärte, dass Ereigniskontrakte, die als Finanzinstrumente qualifizieren, „Derivate sind und in den Anwendungsbereich der vorübergehenden Produktinterventionsmaßnahmen für Binäroptionen fallen“.

Die Behörde betonte, dass die Bezeichnung oder Klassifizierung dieser Derivate als Ereigniskontrakte für ihre regulatorische Einstufung „unerheblich“ sei. Die ESMA kam zu dem Schluss, dass „in einigen Fällen ein Anleger einen ‚Coupon‘ oder eine ‚Belohnung‘ erhalten kann, die die auf die eingezahlten Mittel gezahlten Zinsen darstellen. Das Vorhandensein eines solchen ‚Coupons‘ oder einer solchen ‚Belohnung‘ ändert nichts am binären Charakter des Ereigniskontrakts selbst.“

Unternehmen müssen fallweise Produktbewertungen für die Einhaltung durchführen

Die ESMA erklärte, dass Unternehmen, die diese Verträge anbieten, eine gründliche Bewertung ihres Angebots durchführen und die geltenden regulatorischen Anforderungen einhalten sollten, einschließlich der Einholung einer Genehmigung für den Vertrieb, selbst wenn dieser auf Nicht-Kleinanleger beschränkt ist. Der regulatorische Rahmen gilt unabhängig davon, wie die Plattformen ihre Produkte bezeichnen; die Einstufung erfolgt anhand der tatsächlichen Merkmale der Verträge und nicht anhand ihrer Marketing-Terminologie.

Europäischer Rechtsexperte erläutert regulatorische Reichweite

Cris Carrascosa, CEO der europäischen Anwaltskanzlei ATH21, schätzte ein, dass die Erklärung nicht die Innovation unterbinde, sondern Unternehmen vielmehr daran erinnere, wie weit die aktuelle Regulierung reiche. Carrascosa erklärte: „Die eigentliche Herausforderung für Unternehmen liegt in der vorgelagerten Analyse – fallweise, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Merkmale des Produkts und nicht seines Labels.“

FAQ

Was gab die ESMA am 3. Juli in Bezug auf Prognosemarktplattformen bekannt?

Die ESMA gab eine Erklärung heraus, in der sie warnte, dass bestimmte Verträge, die auf Prognosemarktplattformen wie Polymarket und Kalshi angeboten werden, unter die Aufsicht von MiFID II fallen könnten, da sie Binäroptionen ähneln, was sie den nationalen Marktschutzregeln unterwirft, die von den zuständigen nationalen Behörden festgelegt wurden.

Warum hält die ESMA die Bezeichnung von Verträgen für die regulatorische Einstufung für irrelevant?

Die ESMA erklärte, dass die Bezeichnung oder Klassifizierung von Ereigniskontrakten irrelevant sei, da die regulatorische Einstufung anhand der tatsächlichen Merkmale des Produkts und nicht seines Labels erfolge. Verträge, die bestimmte Kriterien für Finanzinstrumente erfüllen, unterliegen unabhängig von der Marketingbezeichnung den Derivatevorschriften von MiFID II.

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