Russland billigt Vorschlag zur Einkommensteuer auf Kryptowährungstrading

Gate News Mitteilung, 28. April – Der Ausschuss für Gesetzgebungsaktivitäten der Regierung Russlands hat einen vom Finanzministerium eingereichten Vorschlag zur Einkommensteuer auf Kryptowährungstrading genehmigt. Der Vorschlag sieht die Besteuerung von persönlichem Einkommen aus Kryptowährungsbörsen und anderen Handelsaktivitäten vor, wobei die Kosten nach der Methode (FIFO) First-in-First-out berechnet werden.

Das Gesetz verbietet Steuerpflichtigen, Verluste aus dem Kryptowährungshandel in zukünftige Steuerzeiträume vorzutragen. Allerdings sind Dienstleistungen, die von digitalen Verwahrstellen und Betreibern von Krypto-Börsen erbracht werden, sowie bestimmte nicht-lieferbare grenzüberschreitende Transaktionen mit digitalen Rechten von der Umsatzsteuer (VAT) ausgenommen. Für tokenisierte Anleihen und andere digitale Finanzanlagen schuldenähnlicher Art legt der Vorschlag spezielle Methoden zur Steuerberechnung fest und erlaubt den Verlustvortrag.

Dies folgt darauf, dass die Russische Staatsduma die erste Lesung des Regierungsentwurfs „Über digitale Währung und digitale Rechte“ beschlossen hat, der der Russischen Zentralbank die Befugnis geben würde, Börsen zu genehmigen und Anforderungen für den Marktzugang festzulegen. Das Gesetz legt außerdem Kaufobergrenzen für Bürger fest, die Kryptowährungen erwerben.

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