Ein Gericht auf den Seychellen entschied, dass die Krypto-Börse KuCoin nicht ausgezahlte Token als aufgegebenes Eigentum einstufen darf, und sprach einem Schweizer Investor in einem Streit um gelistete Token, die anschließend delistet wurden, mehr als 2 Millionen US-Dollar zu, wie aus einem am 12. Juni 2026 veröffentlichten Bericht hervorgeht. Der Investor behauptet, KuCoin habe den gerichtlichen Betrag nicht bezahlt und plane, eine weitere Klage einzureichen. Die Entscheidung schafft ein rechtliches Präzedenzfall zur Rechtslage bei Verwahrungspflichten von Exchanges, wenn Token delistet werden.
Gericht auf den Seychellen entscheidet über Streit zur Token-Verwahrung
Das Gericht auf den Seychellen stellte fest, dass KuCoin nicht ausgezahlte Token als aufgegebene Vermögenswerte klassifizieren könne. Das Gericht sprach dem Schweizer Investor in dem Fall, der mit einem delisteten Token zusammenhing, mehr als 2 Millionen US-Dollar zu. Die Entscheidung befasst sich mit dem rechtlichen Status digitaler Vermögenswerte, die nach Delisting-Ereignissen auf Exchanges gehalten werden.
Investor plant zweite Klage wegen nicht gezahlter Zuerkennung
Der Schweizer Investor erklärte, KuCoin habe die gerichtliche Zuerkennung nicht bezahlt. Der Investor plant, die Börse erneut zu verklagen, um das Urteil durchzusetzen. Im Quelltext wurden weder ein Zahlungszeitplan noch ein Mechanismus zur Durchsetzung offengelegt.
FAQ
Was entschied das Gericht auf den Seychellen im KuCoin-Token-Streit?
Das Gericht auf den Seychellen entschied, dass KuCoin nicht ausgezahlte Token als aufgegebenes Eigentum behandeln darf, und sprach einem Schweizer Investor in einem Fall mit einem delisteten Token mehr als 2 Millionen US-Dollar zu.
Warum plant der Investor, KuCoin erneut zu verklagen?
Der Investor behauptet, KuCoin habe die gerichtlich angeordnete Zuerkennung von 2 Millionen US-Dollar nicht bezahlt, und plant, eine weitere Klage einzureichen, um das Urteil durchzusetzen.