Verpflichtende ESG-Offenlegung steht bevor; Anwaltskanzlei empfiehlt klare Standards, was und wie viel offengelegt werden soll.

Laut Cho Doo-yeon, Anwalt bei Kim & Chang, müssen Unternehmen angesichts der näher rückenden ESG-Offenlegungspflichten klare Standards dafür festlegen, welche Informationen offengelegt werden, wie viel preisgegeben wird und wie dies formuliert wird. Cho empfahl, dass Unternehmen Wesentlichkeitsbewertungen durchführen, um wesentliche ESG-Themen zu identifizieren, die Datenzuverlässigkeit durch robuste interne Kontrollen sicherzustellen und Governance-Mechanismen zur Überprüfung der Prozesse einzurichten. Der Anwalt warnte vor unbegründeten Behauptungen, deklarativen Aussagen und ESG-Offenlegungen, die den Finanzberichten widersprechen. Cho betonte, dass Unternehmen, sobald sie Informationen über Investor Relations oder Pressemitteilungen öffentlich bekannt geben, die Verantwortung für deren Glaubwürdigkeit übernehmen und unterstützende Systeme sowie Aufsichtsstrukturen gestalten müssen.
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