Ripple erhielt am 23. Juni von der luxemburgischen Finanzaufsicht CSSF eine CASP‑Vorabgenehmigung (Crypto Asset Service Provider) in Form eines „Grünlicht-Schreibens“. Das „Grünlicht-Schreiben“ ist jedoch eine bedingte Zusage und keine formelle Lizenz: Die CSSF verlangt von der Ripple‑Luxemburg‑Einheit den schrittweisen Nachweis echter Mitarbeiter, eigener Mittel usw.; die ESMA erklärte, dass die Ausgabe des RLUSD‑Stablecoins durch Ripple eine risikoreichere Kombination darstellt.
Gemäß den MiCA‑Bestimmungen und den ESMA‑Leitlinien zeigt das „Grünlicht-Schreiben“, dass die CSSF den Antragsteller grundsätzlich anerkennt, jedoch mit Auflagen, die die endgültige Validierungsphase ausmachen. Ripple muss diese Auflagen Schritt für Schritt erfüllen:
Dienstleistungskategorie‑Antrag: Gemäß MiCA‑Artikel 62 müssen die konkret beantragten Dienstleistungen angegeben werden (Übertragung, Verwahrung, Börsenlizenz sind unterschiedlich).
Dreijähriger Geschäftsplan: Vorlage einer Geschäftsplansimulation mit zwei Szenarien – schwierig und erfolgreich.
Kapitaltest: Die lokale Luxemburger Einheit muss eigene Mittel halten oder für die erbrachten Dienstleistungen eine Versicherung abschließen. Die Bilanz der Ripple‑Gruppe kann diese nicht ersetzen.
Governance‑Anforderungen: Einsetzung eines Managements mit echter Entscheidungsbefugnis, ausreichender Zeitaufwand des CEO, und Beschränkung von Rückzahlungen an die Muttergesellschaft.
Betriebsnachweise: Hintergrundchecks des Managements und der Hauptaktionäre, eine klare Karte der Kontrollstruktur, ein Plan zur Trennung von RLUSD und eigenen Mitteln sowie Verfahren zur Wallet‑Sicherheit und Schlüsselverwaltung.
Die zirkulierende Menge von RLUSD beträgt etwa 1,6 Milliarden US‑Dollar und fällt unter MiCA in die Kategorie „E‑Geld‑Token“. Die Feststellung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bestätigte, dass die Übertragung oder das Halten von Stablecoins eine Zahlungsdienstleistung darstellt; daher benötigen die betreffenden Unternehmen zusätzlich zur MiCA‑CASP‑Lizenz eine Zahlungsdienstlizenz. Die Schonfrist für diese Regelung endet am 2. März 2026.
Ripple besaß bereits eine EMI‑Lizenz aus Luxemburg und hat nun zusätzlich die CASP‑Vorabgenehmigung erhalten. Diese Kombination zweier Lizenzen verschafft Ripple die grundlegenden Voraussetzungen, um sowohl Bargeld als auch Kryptowährungen verarbeiten zu können. Die ESMA wies zudem darauf hin, dass die gleichzeitige Ausgabe eines Stablecoins und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen eine risikoreichere Geschäftskombination darstellt. Die CSSF wird genau beobachten, wie Ripple einen klaren Trennungsmechanismus zwischen den beiden Rollen etabliert.
Laut einem Bericht von CryptoSlate notierte XRP am 25. Juni nach der Bekanntgabe der Nachricht weiterhin bei etwa 1,10 US‑Dollar und blieb von der Nachricht weitgehend unbeeinflusst.
Das „Grünlicht-Schreiben“ ist eine bedingte Zusage der CSSF, den Antragsteller grundsätzlich anzuerkennen. Es zeigt, dass die Aufsichtsbehörde den Antragsteller grundsätzlich als den MiCA‑Anforderungen entsprechend ansieht, jedoch noch keine vollständige Prüfung durchgeführt hat. Die offizielle CASP‑Lizenz wird erst nach der endgültigen Validierung durch die CSSF erteilt, nachdem die Ripple‑Luxemburg‑Einheit die von der CSSF aufgeführten Bedingungen Schritt für Schritt erfüllt hat.
Die EMI‑Lizenz deckt Dienstleistungen im Zusammenhang mit E‑Geld und Stablecoins ab, während die CASP‑Vorabgenehmigung Krypto‑Asset‑Dienstleistungen umfasst. Die Kombination beider ermöglicht es Ripple, europäischen Banken eine regulierte Integrationslösung für die gleichzeitige Verarbeitung von Bargeld und Kryptowährungen anzubieten, die im Rahmen von MiCA in den 30 Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums gültig ist.
Laut ESMA‑Richtlinien wird die gleichzeitige Ausgabe eines Stablecoins und die Erbringung damit verbundener Krypto‑Asset‑Dienstleistungen durch ein Unternehmen als risikoreichere Geschäftskombination eingestuft, da die beiden Rollen zu Interessenkonflikten führen können. Die ESMA fordert die CSSF auf, genau zu prüfen, wie Ripple einen klaren Trennungsmechanismus zwischen Geld und Geschäften zwischen den beiden Rollen etabliert. Die Schonfrist für die oben genannte Regelung endet am 2. März 2026 und ist damit in Kraft getreten.
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