Der South African Revenue Service (SARS) hat am 1. Juli 2026 einen Entwurf eines Leitfadens veröffentlicht, der grundlegende Steuerregeln für Krypto-Assets festlegt und auf schätzungsweise 5,8 bis 6 Millionen lokale Kryptowährungsnutzer abzielt. Der regulatorische Vorstoß zielt darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften im gesamten digitalen Vermögenssektor des Landes zu standardisieren. Der Entwurf beschreibt, wie die Steuerbehörde Transaktionen regulieren und prüfen will. Bürger haben bis zum 31. August 2026 Zeit, öffentliche Kommentare beim SARS einzureichen, bevor der Leitfaden finalisiert wird. Die Steuerbehörde hat zudem eine neu gebildete Crypto Revenue Augmentation Unit eingerichtet, die sich der Nachverfolgung und Prüfung digitaler Wallets widmet.
Im aktualisierten Rahmenwerk bekräftigt der SARS, dass Krypto-Assets rechtlich als immaterielle Vermögenswerte und nicht als Fremdwährung oder traditionelles Geld eingestuft werden. Da sie nicht als „Tauschgegenstände“ im Sinne von Abschnitt 24I des Einkommensteuergesetzes gelten, müssen Steuerpflichtige keine Steuern auf nicht realisierte Gewinne oder Verluste berechnen oder zahlen, solange sie die Vermögenswerte lediglich halten. Steuerpflichten entstehen erst bei Veräußerung.
Ob Einnahmen als Einkünfte oder Kapital besteuert werden, hängt stark von der Absicht ab. Wird die Kryptoaktivität einer Person als geschäftsähnlicher Betrieb oder kurzfristiger Daytrading eingestuft, werden die Gewinne als Bruttoeinkommen kategorisiert und zu den regulären Grenzsteuersätzen zwischen 18 % und 45 % besteuert. Werden die Krypto-Assets hingegen als langfristige Anlagen gehalten, unterliegen die Erlöse der Kapitalertragsteuer. Nach Abzug der Anschaffungskosten ergibt sich ein effektiver Steuersatz zwischen 18 % und 36 %.
Der SARS erklärte, die Grundsätze des Dokuments seien bewusst „grundlegend und nicht zu spezifisch“ gestaltet, um der rasanten Innovation der Blockchain-Technologie Rechnung zu tragen. Steuerexperten weisen darauf hin, dass die neuen Leitlinien einen bewussten Versuch der Steuerbehörde darstellen, Berichterstattungsverwirrung zu beseitigen.
Die vorgeschlagenen Leitlinien enthalten keinen expliziten, endgültigen Schwellenwert dafür, wann eine Transaktion von Kapitalertrag zu Bruttoeinkommen wechselt. Im Entwurf räumt der SARS offen ein, dass das Einkommensteuergesetz für diese Konzepte keine formale Definition bereitstellt. Stattdessen stützt sich die Steuerbehörde auf Präzedenzfälle aus jahrzehntelangem Common Law und verweist auf einen richtungsweisenden Gerichtsfall von 1992, der ausdrücklich warnte, dass es „keinen einzigen unfehlbaren Test mit stets gleicher Anwendung“ gebe. Es obliegt vollständig den Steuerpflichtigen, die detaillierten Merkmale jeder einzelnen Transaktion zu bewerten.
Um im Rahmen einer Prüfung einen Fall aufzubauen, wird der SARS mehrere Faktoren bewerten, darunter die Häufigkeit der Transaktionen, die Haltedauer, produktive Erträge, Risiko, Volatilität und das, was die Behörde als Änderung der Absicht des Steuerpflichtigen bezeichnet.
Der Entwurf befasst sich auch mit Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäften. Der direkte Tausch eines Vermögenswerts gegen einen anderen wird rechtlich als Tauschgeschäft behandelt. Die Steuerfolge tritt zum genauen Zeitpunkt des Austauschs auf der Grundlage des lokalen Marktwerts ein. Selbst wenn der Händler aus dem Tausch kein Bargeld erhält, haftet er rechtlich sofort für den Gewinn oder Verlust.
Die Veröffentlichung des Entwurfs fällt mit dem Einsatz der Crypto Revenue Augmentation Unit zusammen, einem neu gebildeten Spezialteam, das sich der Nachverfolgung und Prüfung digitaler Wallets widmet. Diese Mikroebenen-Verfolgung steht im Einklang mit makroökonomischen Regulierungen. Der inländische Wandel folgt auf die Übernahme des internationalen Crypto-Asset Reporting Framework durch Südafrika am 1. März 2026. Das Rahmenwerk automatisiert den Informationsaustausch zwischen globalen Steuerbehörden und schränkt die Möglichkeit der Bürger, Offshore-Wallet-Aktivitäten zu verbergen, erheblich ein.
Der SARS hat Steuerpflichtige mit historisch nicht offengelegten Krypto-Gewinnen aufgefordert, das laufende freiwillige Offenlegungsprogramm zu nutzen, um ihre Angelegenheiten zu regeln und schwere Verwaltungsstrafen zu vermeiden, bevor die Durchsetzung nach der August-Frist verschärft wird.
Was hat der SARS am 1. Juli 2026 veröffentlicht?
Der SARS veröffentlichte einen Entwurf eines Leitfadens, der grundlegende Steuerregeln für Krypto-Assets festlegt und darlegt, wie die Steuerbehörde Transaktionen für schätzungsweise 5,8 bis 6 Millionen südafrikanische Kryptowährungsnutzer regulieren und prüfen will. Das Dokument ist bis zum 31. August 2026 zur öffentlichen Stellungnahme offen.
Wie stuft der SARS Krypto-Assets für Steuerzwecke ein?
Der SARS stuft Krypto-Assets als immaterielle Vermögenswerte und nicht als Fremdwährung oder traditionelles Geld ein. Sie gelten nicht als „Tauschgegenstände“ im Sinne von Abschnitt 24I des Einkommensteuergesetzes, was bedeutet, dass Steuerpflichtige auf nicht realisierte Gewinne oder Verluste während des Haltens der Vermögenswerte keine Steuern zahlen. Steuerpflichten entstehen erst bei Veräußerung, mit Sätzen zwischen 18 % und 45 % für Einkünfte oder 18 % bis 36 % für Kapitalerträge, abhängig von der Absicht.
Welche Durchsetzungsmechanismen hat der SARS für die Krypto-Besteuerung eingesetzt?
Der SARS hat die Crypto Revenue Augmentation Unit eingerichtet, ein Spezialteam, das sich der Nachverfolgung und Prüfung digitaler Wallets widmet. Südafrika hat zudem am 1. März 2026 das internationale Crypto-Asset Reporting Framework übernommen, das den Informationsaustausch zwischen globalen Steuerbehörden automatisiert, um Offshore-Wallet-Aktivitäten einzuschränken.
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