Südafrikas Steuerbehörde, der South African Revenue Service (SARS), hat am 1. Juli 2026 einen Entwurf eines Krypto-Steuerleitfadens veröffentlicht, der darauf abzielt, die steuerlichen Meldepflichten für mehr als 6 Millionen Inhaber digitaler Vermögenswerte zu klären. Der Leitfaden schafft kein separates Steuerregime für Krypto, sondern erläutert, wie bestehende Einkommensteuer- und Kapitalertragsteuerregeln auf Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten anzuwenden sind.
Das Dokument unterscheidet zwischen Händlern, die möglicherweise mit normalen Einkommensteuersätzen von bis zu 45 % besteuert werden, und langfristigen Anlegern, die unter die Kapitalertragsteuerregeln fallen. SARS stellt klar, dass Krypto als immaterieller Vermögenswert behandelt wird und Steuerereignisse auch ohne Umwandlung in Landeswährung eintreten können, einschließlich durch Tausch, Mining, Staking und Überweisungen. Öffentliche Kommentare zum Entwurf werden bis zum 31. August 2026 entgegengenommen.