Brasilianische Zentralbank klassifiziert VASPs als Tier-3-Institutionen gemäß Resolution 580/2026

Nach Angaben der Zentralbank Brasiliens wurden Anbieter von virtuellen Vermögenswerten (VASPs) am 4. Juli 2026 als Tier-3-Institutionen eingestuft, womit sie denselben aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegen wie Wertpapier- und Devisenmakler gemäß der Resolution 580/2026.

Ab dem 1. Januar 2027 müssen die betroffenen Institute die Vorschriften für Risikomanagement, Kapitalanforderungen und Informationsoffenlegung einhalten. Bis zum 30. Juni 2028 werden alle VASPs unabhängig von ihrer Größe als Tier-4-Institutionen umklassifiziert und sind nicht mehr für das vereinfachte Compliance-Regime berechtigt, das für risikoarme Tier-5-Institutionen gilt.

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